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02
2011

Jörg Kachelmann – Freispruch aus Mangel an Beweisen

Jörg Kachelmann - Freispruch aus Mangel an Beweisen

Der TV-Moderator Jörg Kachelmann ist aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Es ist ein Freispruch zweiter Klasse – nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“. Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Urteil fiel nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“, da die Beweise gegen den Schweizer Wettermoderator nicht ausreichten. Das Gericht folgte mit dem am Dienstag verkündeten Spruch dem Antrag der Verteidigung. Im Publikum gab es Applaus und Freudenschreie. Im Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden soll. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der 52-Jährige hatte vor der Verkündigung des Urteils wie versteinert gewirkt. Seine Ex-Geliebte, die Hauptzeugin der Anklage, hatte den Gerichtssaal erst wenige Minuten nach Verkündung des Freispruchs betreten. Sie kam also erst zur Begründung des Urteils. Bei dem Spruch handelt es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse, weil im Prozess Aussage gegen Aussage stand und die Indizien gegen den Angeklagten nicht ausreichten. Kachelmann, der im Laufe des Verfahrens vorübergehend 132 Tage in Untersuchungshaft saß, konnte das Gericht als freier Mann verlassen. Urteil nach 44 Verhandlungstagen Die langjährige Geliebte (38) hatte den TV-Moderator beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die
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TV-Spot „In Zermatt hat es Schnee“ mit Jörg Kachelmann (Wetterprofi)

2 Responses to “Jörg Kachelmann – Freispruch aus Mangel an Beweisen”

  1. Schwarzer die Teufelin in Person

  2. Lol rofl lol

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